Unterstützungsbeiträge der Gemeinde an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner
Am 17.12.2018 genehmigte die Gemeindeversammlung das neue Reglement über die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung, vergangene Woche verabschiedete der Gemeinderat die zugehörige Verordnung.
Damit können Erziehungsberechtigte, welche ihre Kinder von einer anerkannten Kindertagesstätte oder Tagesfamilie betreuen lassen, ab dem 01.01.2019 finanzielle Beiträge an die Kosten der Betreuung beantragen.