Kopfzeile

Inhalt

Winterdienst 2018/2019

5. Dezember 2018

Für die Ausführung des Winterdienstes in der Gemeinde Egerkingen gilt das vom Gemeinderat am 10.11.2015 genehmigte Winterdienst-Konzept.

Schneeräumung
In den Hanggebieten werden die Gemeindestrassen schwarz geräumt. Das übrige Strassennetz wird nicht schwarz geräumt und nur bei Bedarf gesalzen.
Bei der Räumung von privaten Vorplätzen und Eingängen darf der Schnee nicht auf der Strasse oder auf dem Trottoir deponiert werden. Hydranten sind unbedingt vom Schnee freizuhalten.

Glatteis
Bei Glatteis werden sämtliche Strassen und Trottoirs gesalzen. Priorität haben dabei die Hanggebiete.

Fahrzeuge
Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen, Plätzen und Trottoirs zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten. Die Fahrzeughalter werden deshalb dringend ersucht, bei Schneefall oder der Gefahr von Glatteisbildung ihre Fahrzeuge ausserhalb des Strassenareals abzustellen. Nur so kann eine einwandfreie Schneeräumung gewährleistet werden. Die Einwohnergemeinde Egerkingen lehnt jede Haftung für allfällige Beschädigungen ab, die durch den Schneepflug, Splitter oder Salz entstehen können.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen eine unfallfreie Winterzeit.

Einwohnergemeinde Egerkingen