Kopfzeile

Inhalt

Information betreffend Aufhebung von Gräbern nach Ablauf der Ruhezeit

24. September 2018

Gemäss Bestattungs- und Friedhofordnung der Einwohnergemeinde Egerkingen werden Gräber nach Ablauf der Ruhezeit geräumt.

Mittlerweile ist die Ruhezeit für folgende Gräber erreicht:

  • Reihengräber mit Erdbestattungen aus den Jahren 1996 und 1997
  • Reihen-, Nischen- und Höckergräber mit Urnen aus den Jahren 1998 und 1999

Die Gräber werden ab 22. Oktober 2018 unentgeltlich durch die Mitarbeitenden des Werkhofs geräumt und für spätere Beisetzungen wieder bereitgestellt. Den Angehörigen steht es frei, vorgängig Grabsteine, Weihwasserbehälter, Bepflanzungen etc. zu entfernen.

Über die Aufhebung der Gräber wurde bereits im Anzeiger Thal Gäu Olten vom 19. Juli 2018 informiert (siehe nachstehendes Dokument), zudem wurden die Angehörigen persönlich angeschrieben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Elvira Biedermann, Verwaltungsleiterin, 062 387 71 50 oder Herrn Heinz Fischer, Leiter Werkhof, 079 277 31 47.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Egerkingen

Zugehörige Objekte

Name
20180719_TGO_TALGAU_016.pdf Download 0 20180719_TGO_TALGAU_016.pdf