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Coronavirus - Beschlüsse des Gemeinderates vom 01.07.2020

3. Juli 2020

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Aufgrund der neusten Entscheide des Bundesrates hat der Gemeinderat die bisher beschlossenen Schutzmassnahmen auf kommunaler Ebene erneut überprüft und teilweise Anpassungen mit Inkrafttreten ab 01.07.2020 beschlossen:

 

Schutzkonzept zum Schwimmbad Mühlematt

Der Bund hat die Flächenregel von einer Person pro 10m2 als Richtgrösse aufgehoben und auf kantonale Vorgaben verwiesen. Wo keine kantonalen Regelungen bestehen, empfiehlt der Verband Hallen- und Freibäder (VHF), neu mit rund 5 m2 pro Person zu rechnen, und zwar wie bis anhin auf das gesamte Schwimmbadareal bezogen (inkl. Wasser-, Liege- und Freiflächen). Der Gemeinderat hat deshalb folgende Anpassungen im Schutzkonzept zum Schwimmbad Mühlematt beschlossen:

  • Die maximale Anzahl Personen, welche sich gleichzeitig im Bad aufhalten darf, wird auf 640 Personen erhöht (bisher 210 Personen).
  • Die Regelung, wonach der hauptverantwortliche Badmeister bei Grossandrang die gesamte maximale Aufenthaltsdauer der Besucher im Schwimmbad auf 3.5 Stunden begrenzen kann, wird aufgehoben.
  • Die maximale Anzahl Personen, welche sich gleichzeitig im Wasser aufhalten darf, wird auf 114 Personen erhöht (bisher 56 Personen).
  • Die Beschränkung der Aufenthaltsdauer im Wasser kommt neu erst zur Anwendung, wenn sich gemäss Eintrittskontrolle mehr als 150 Besucher im Bad aufhalten (bisher 70).
  • Die Regelung bezüglich der max. Anzahl Personen, welche sich gleichzeitig auf den verschiedenen Liege- und Freiflächen aufhalten dürfen, wird aufgehoben und durch den Hinweis ersetzt, dass die Besucher des Schwimmbads im Wasser, wie auch auf den Liege- und Freiflächen 1.5 Meter Abstand zu anderen Badbesuchern halten sollen. 

Im Weiteren hat der Gemeinderat auch die Regelung im Schutzkonzept, wonach stehender Verzehr von Esswaren/Getränken verboten ist, aufgehoben, nachdem seit dem 22.06.2020 keine Sitzpflicht in Restaurants und Bars mehr besteht.

 

Schutzkonzept zur Sportanlage Mühlematt: Ausnahmeregelung für den FC Egerkingen für die Nutzung der Garderoben und Duschen in der Sportanlage Mühlematt während der Sommerferien

Da die Sportanlage Mühlematt ebenfalls durch die Schule genutzt wird, gilt für diese Anlage auch das Schutzkonzept des Kantons für die Volksschule (COVID-19 Richtlinien für den Präsenzunterricht), welches für das neue Schuljahr 2020/21 weiterhin Gültigkeit hat.   

Im vom Gemeinderat am 10.06.2020 erlassenen Schutzkonzept zur Sportanlage Mühlematt wird deshalb festgehalten, dass den Trainingsgruppen die Garderoben und Duschen grundsätzlich nicht zur Verfügung stehen. Wird die Benützung der Garderoben und Duschen dennoch gewünscht, hat der Verein die Kosten für deren Reinigung und Desinfektion durch ein professionelles Reinigungsunternehmen zur Hälfte zu übernehmen. Es wird mit Kosten von insgesamt CHF 600.– pro Reinigung/Desinfektion gerechnet, d.h. CHF 300.– trägt der Verein.

Auf Antrag des FC Egerkingen hat der Gemeinderat entschieden, dem Verein die Nutzung der Sportanlage Mühlematt, inkl. Garderoben und Duschen, während der Sommerferien und damit auch für die vom Verein geplanten Testspiele im Rahmen seines Schutzkonzepts zu ermöglichen. Die Reinigung und Desinfektion der Garderoben und Duschen hat in dieser Zeit durch den FC Egerkingen selber zu erfolgen.

Zum Ende der Sommerferien und vor Beginn des Schulbetriebes wird eine professionelle Reinigung und Desinfektion der Garderoben und Duschen durch die Gemeinde organisiert, der FC Egerkingen hat sich an den Kosten mit CHF 300.- zu beteiligen.

Für die Zeit ab Schulbeginn nach den Sommerferien kann sich der Gemeinderat zum jetzigen Zeitpunkt und aufgrund der unsicheren weiteren Entwicklung der Lage noch nicht festlegen. Die ab 10.08.2020 geltenden Massnahmen und Rahmenbedingungen werden rechtzeitig kommuniziert.

Im Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, an der Regelung im Schutzkonzept, wonach max. 300 Personen für den Wettkampfbetrieb resp. öffentliche Spiele zugelassen sind, festzuhalten. Dies trotz des Entscheids des Bundesrates, nach welchem Veranstaltungen mit maximal 1000 Personen erlaubt sind. Der Gemeinderat begründet seinen Entscheid damit, dass bei 1000 Teilnehmenden Sektoren für max. 300 Teilnehmende gebildet werden müssen, welche sich nicht vermischen dürfen. Diese Auflage/Massnahme kann auf dem Mühlemattareal im Bereich des Fussballplatzes nicht umgesetzt werden.

 

Kompetenzerteilung an die Verwaltung, die Schutzkonzepte und Schutzmassnahmen auf kommunaler Ebene basierend auf den neuesten Entscheiden von Bund und Kanton anzupassen, vorbehältlich einer vorgängigen Information an den Gemeinderat

Um zeitnah auf Beschlüsse von Bund und Kanton reagieren zu können, hat der Gemeinderat der Verwaltung die Kompetenz erteilt, die Schutzkonzepte und Schutzmassnahmen auf kommunaler Ebene basierend auf den neuesten Entscheiden des Bundes resp. Kantons anzupassen. Der Gemeinderat ist vorgängig jeweils über die vorgesehenen Änderungen zu informieren.

 

Einwohnergemeinde Egerkingen

Der Gemeinderat