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Positives Ergebnis der Jahresrechnung 2019 der Einwohnergemeinde Egerkingen lässt zusätzliche Abschreibungen im Betrag von 1 Mio. Franken zu / Rechnungs-GV wird auf den 21.09.2020 verschoben

22. Mai 2020

Die Jahresrechnung 2019 schliesst mit einem Ertragsüberschuss, nach Verbuchung der ordentlichen Abschreibungen, von CHF 1'025'586.35 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 690'315.–. Aufgrund von ausserordentlichen Steuererträgen bei zwei juristischen Personen von 1 Mio. Franken sollen zusätzliche Abschreibungen in gleicher Höhe vorgenommen werden. Die zusätzlichen Abschreibungen werden die Jahresrechnungen der nächsten 6 Jahre um jährlich CHF 166'000.– entlasten. Das Jahresergebnis von CHF 25'586.35, nach Verbuchung sämtlicher Abschreibungen, soll dem Eigenkapital zugewiesen werden.

Die Nettoaufwendungen der Dienststellen Allgemeine Verwaltung, Bildung, Gesundheit, Verkehr und Umweltschutz schliessen vor Verbuchung der zusätzlichen Abschreibungen rund CHF 275'000.– unter Budget ab. Im Gegenzug gibt es bei den Dienststellen Öffentliche Ordnung/Sicherheit und Soziale Sicherheit eine Überschreitung der Nettoaufwendungen von rund CHF 120'000.–. Der Bereich Kultur, Sport und Freizeit schliesst wie budgetiert ab. Der Blick auf den Steuerabschluss zeigt, dass bei den Steuereinnahmen der natürlichen Personen ein Mehrertrag von rund CHF 430'000.– und bei den juristischen Personen ein Mehrertrag von rund CHF 1 Mio. vorliegt. Bei den juristischen Personen sind es a.o. Steuererträge von zwei Firmen, welche diesen Anstieg ausmachen. Bei den Steuereinnahmen der natürlichen Personen konnte in den letzten Jahren stets ein Zuwachs verbucht werden.

Die Spezialfinanzierungen schliessen im Jahr 2019 wie folgt ab:

  • Wasserversorgung: Ertragsüberschuss CHF 39'162.57 (Verbrauchsmenge: 321'411 m3)
  • Abwasserbeseitigung: Ertragsüberschuss CHF 188'131.09 (Verbrauchsmenge: 314'922 m3)
  • Abfallbeseitigung: Ertragsüberschuss CHF 17'622.48
  • Tourismus Ertragsüberschuss: CHF 24'673.55

Die Überschüsse werden den jeweiligen Kapitalkonten gutgeschrieben.

Die budgetierten Nettoinvestitionen von CHF 4.8 Mio. wurden zu knapp 2/3 getätigt, nämlich netto CHF 3.1 Mio. Die Nettoinvestitionen im steuerfinanzierten Bereich von CHF 2.58 Mio. stammen aus Sanierungsarbeiten von Verwaltungsliegenschaften, Freibad, Ersatzanschaffung TLF Feuerwehr und Gemeindestrassenbau. Die Nettoinvestitionen der Spezialfinanzierungen sind wie folgt: Wasserversorgung CHF 389'068.–, Abwasserbeseitigung CHF 196'237.80, Abfall CHF 1'143.35.

Das Nettovermögen der Gemeinde beträgt per Ende 2019 CHF 5'408'902.66, was bei einer Einwohnerzahl von 3829 einem Nettovermögen pro Kopf von CHF 1'413.– (2018 CHF 1'645.–) entspricht.

 

Jolanda Misteli, Bereichsleiterin Finanzen

 

Genehmigung der Jahresrechnung 2019 der Einwohnergemeinde Egerkingen zuhanden der Gemeindeversammlung und Kenntnisnahme vom Bericht der Revisionsstelle

Der Gemeinderat genehmigte die Jahresrechnung 2019 zuhanden der Gemeindeversammlung, gleichzeitig nahm er auch den Erläuterungsbericht der Revisionsstelle zur Kenntnnis. Die Revisionsstelle stellt wiederum fest, dass die Einwohnergemeinde Egerkingen dank Bereichsleiterin Finanzen Jolanda Misteli eine einwandfreie Finanzbuchhaltung führt.

Der Gemeinderat dankt Jolanda Misteli aufrichtig für ihre tolle Arbeit.

 

Verschiebung der Rechnungs-GV auf den 21.09.2020

Am 24.03.2020 hat der Regierungsrat gestützt auf Art. 79 Abs. 4 der Verfassung des Kantons Solothurn1 (KV) die CorGeV (Verordnung zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus) beschlossen und per sofort in Kraft gesetzt. Sie gilt so lange wie nötig, höchstens jedoch für die Dauer von 1 Jahr ab Inkrafttreten. Der Regierungsrat hebt sie ganz oder teilweise auf, sobald die Anordnungen nicht mehr nötig sind.

Nach Art. 6 Abs. 1 der derzeit gültigen Verordnung des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ist es verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten durchzuführen. Unter dieses Veranstaltungsverbot fallen auch politische Versammlungen wie Gemeindeversammlungen.

Das Amt für Gemeinden, Solothurn, hat ein Merkblatt erlassen, welche die Bestimmungen der CorGeV erläutert und weitere Hinweise für die Anwendung in der Praxis gibt, u.a. bezüglich Durchführung der Gemeindeversammlungen im Jahr 2020:

Sofern aufgrund der jeweils aktuell gültigen Massnahmen des Schweizerischen Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) die Durchführung einer Gemeindeversammlung oder Zweckverbandsversammlung zur Beschlussfassung der Jahresrechnung 2019 bis am 30. Juni 2020 nicht möglich ist, gilt Folgendes:

  1. die Pflicht zur Durchführung von mindestens zwei Versammlungen im Jahr nach § 19 Gemeindegesetz wird für das Jahr 2020 ausgesetzt;
  2. die Jahresrechnung 2019 sowie das Budget 2021 können an der gleichen Versammlung beschlossen werden.

Da sich die Aufhebung des Versammlungsverbots mit grösster Wahrscheinlichkeit zeitlich noch weiter hinauszögern wird, hat der Gemeinderat in Anwendung der vorstehenden Bestimmungen entschieden, die ursprünglich für den 22.06.2020 vorgesehene Rechnungs-GV der Einwohnergemeinde Egerkingen auf den 21.09.2020 zu verschieben.

Für eine Verschiebung ihrer Rechnungs-Gemeindeversammlungen haben sich auch diverse andere Gemeinden entschieden.

 

Elvira Biedermann, Bereichsleiterin Zentrale Dienste