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Coronavirus - Beschlüsse des Gemeinderates vom 20.05.2020

22. Mai 2020

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Der Bundesrat sieht vor, die Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus am 27.05.2020 mit Inkrafttreten ab 08.06.2020 weiter zu lockern. Der Gemeinderat hat deshalb die bisher beschlossenen Massnahmen auf Gemeindeebene am 20.05.2020 erneut beraten und sich ebenfalls für eine Lockerung ausgesprochen, vorbehältlich des Bundesratsbeschlusses vom 27.05.2020.

Verabschiedet der Bundesrat am 27.05.2020 die angekündigten Massnahmen mit Inkrafttreten ab Montag, 08.06.2020, gilt ab diesem Datum gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 20.05.2020 Folgendes:

  1. Sitzungen der Behörden (Gemeinderat und Kommissionen) dürfen wieder in physischer Anwesenheit der Mitglieder durchgeführt werden, insofern die Empfehlungen des BAG bezüglich sozialer Distanz eingehalten werden können. Die Verwaltung unterstützt die Kommissionen bei Bedarf bei der Reservation von grösseren gemeindeeigenen Sitzungsräumlichkeiten. Die Sitzungsteilnehmer werden angehalten, die vom BAG empfohlenen Hygiene- und Verhaltensregeln konsequent zu befolgen. Es liegt in der Verantwortung der Sitzungsleitung, deren Einhaltung sicherzustellen.
  2. Raumreservationen in der Alten Mühle und im Gemeindesaal des Schulhauses Mühlematt sind wieder möglich, insofern die Empfehlungen des BAG bezüglich sozialer Distanz eingehalten werden können. Die Mieter werden angehalten, die vom BAG empfohlenen Hygiene- und Verhaltensregeln konsequent zu befolgen. Es liegt in der Verantwortung der Mieter, deren Einhaltung sicherzustellen.
  3. Die Aussenanlagen der Sport- und Freizeitanlagen im Mühlematt und Kleinfeld werden für Vereine wieder freigegeben, insofern diese der Verwaltung bis 02.06.2020 ein Schutzkonzept vorlegen sowie den Nachweis der Information ihrer Mitglieder resp. derer Erziehungsberechtigten über dieses Schutzkonzept erbringen. Es liegt in der Verantwortung der im Schutzkonzept benannten Person/en, die Einhaltung der Vorgaben des Schutzkonzeptes sicherzustellen. Nicht zur Verfügung stehen hingegen die Sporthallen, Garderoben und Duschanlagen, deren Nutzung bleibt bis auf Weiteres ausschliesslich der Schule vorbehalten.
  4. Die Aussenbereiche der Sport- und Freizeitanlagen im Mühlematt und Kleinfeld werden auch für Privatpersonen wieder freigegeben. Die Besucher der Anlagen werden angehalten, die vom BAG empfohlenen Hygiene- und Verhaltensregeln konsequent zu befolgen.
  5. Der Spielplatz Zebra beim Schulhaus Kleinfeld wird wieder geöffnet. Die Besucher des Spielplatzes werden angehalten, die vom BAG empfohlenen Hygiene- und Verhaltensregeln konsequent zu befolgen.
  6. Abdankungen dürfen weiterhin nur von Familienangehörigen begleitet werden, die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen beschränkt. Neu können Abdankungen auch wieder in der Abdankungshalle stattfinden.
  7. Der Verkauf von GA-Tageskarten wird wieder aufgenommen.
  8. Bewilligungen für Veranstaltungen im öffentlichen Raum werden bis auf Weiteres nicht erteilt.

 

Schwimmbad Mühlematt
Am Mittwoch, 10.06.2020, soll auch das Schwimmbad Mühlematt seine Tore öffnen. Der Gemeinderat hat in einer ersten Lesung den Entwurf des  «COVID-19 Schutzkonzepts für die Öffnung, den Betrieb und die Nutzung des Schwimmbads Mühlematt» intensiv beraten. Die Umsetzung der Vorgaben des Bundesrates und des BAG stellen eine grosse Herausforderung dar. Trotz aller Unsicherheiten gilt es Augenmass zu bewahren, der Gemeinderat appelliert diesbezüglich auch an die Eigenverantwortung und Solidarität der Schwimmbadbesucher. Es wurden verschiedene Umsetzungsvorschläge diskutiert, teilweise wieder verworfen, gleichzeitig auch neue Ideen aufgenommen. Der Entwurf des Schutzkonzeptes wird nun überarbeitet und in den nächsten Tagen in einer zweiten Lesung beraten und verabschiedet. 

Informationen zum Schutzkonzept und zur Eröffnung des Schwimmbads folgen in den nächsten Tagen. 

 

1. August-Feier 2020 und «Umgang 2020»
Einzelne umliegende Gemeinden haben ihre 1. August-Feier 2020 und/oder ihr/e Dorffeste für dieses Jahr bereits abgesagt.

Die Empfehlung des BAG, Abstand zu halten, dürfte die Durchführung der 1. August-Feier erschweren resp. gar verunmöglichen. Die Kommission für Kultur, Gesellschaft und Soziales ist gegenwärtig gemeinsam mit der Verwaltung am Erarbeiten eines Alternativprogramms für den 1. August 2020.

Auch die Durchführbarkeit des «Umgang 2020» in der Zeit vom 28. - 30.08.2020 ist zum jetzigen Zeitpunkt sehr in Frage gestellt, das «Schutzkonzept für das Gastgewerbe unter COVID-19» wird sich in den «Vereinsstübli» kaum umsetzen lassen.

Der Gemeinderat möchte dennoch erst nach Vorliegen des Bundesratsentscheids vom 27.05.2020 definitiv über eine Durchführung resp. Absage der 1. August-Feier 2020 und des «Umgangs 2020» entscheiden.

Informationen dazu folgen in den nächsten Tagen.

 

Wir danken Ihnen, dass Sie sich weiterhin konsequent an die Empfehlungen des BAG halten.

Tragen Sie Sorge zu sich und bleiben Sie gesund.

 

Einwohnergemeinde Egerkingen

Der Gemeinderat