Coronavirus - Der Bundesrat verbietet Ansammlungen von mehr als fünf Personen
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner
Der Bundesrat verstärkt die Massnahmen zum Abstandhalten, um eine Überlastung der Spitäler mit schweren Fällen von Coronavirus-Erkankungen zu verhindern. An seiner Sitzung vom 20. März 2020 hat er beschlossen, Ansammlungen von mehr als fünf Personen zu verbieten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen. Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat noch weitergehende Massnahmen vermeiden. Als weitere Massnahme stellt der Bundesrat den Kantonen ein Kontingent des Zivilschutzes zur Verfügung.
Die Medienmitteilung des Bundesrates finden Sie hier, laufend aktualisierte Informationen auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit sowie des kantonalen Gesundheitsamtes.