Öffentliche Planauflage prov. Beitragsplan Erschliessung Holenbaumacker
Gestützt auf § 111 des kantonalen Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 und § 15 ff der kant. Grundeigentümerbeitragsverordnung vom 3. Juli 1978 sowie aufgrund des Grundeigentümerbeitrags- und –gebührenreglements der Gemeinde Egerkingen werden die nachfolgend aufgeführten Pläne mit den dazugehörenden Berechnungen wäh¬rend 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
NEUBAU ERSCHLIESSUNG HOLENBAUMACKER
(Verlängerung Müslimattstrasse / Schmittenstrasse)
- Prov. Beitragspläne Strasse, Mischabwasser und Wasser vom 6.2.2018, 1:200 mit prov. Berechnung der Erschliessungsbeiträge
Auflagezeit:
16. März – 16. April 2018
während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten
der Gemeindeverwaltung
Auflageort: Bauverwaltung, Bahnhofstr. 22, 4622 Egerkingen
Die Beitragspflichtigen werden durch eingeschriebenen Brief zusätzlich orientiert.
Gegen den Beitragsplan kann während der Auflagefrist beim Gemeindepräsidium der Einwohnergemeinde Egerkingen zuhanden des Gemeinderates Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Der Gemeinderat.