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Öffentliche Planauflage Gestaltungsplan "Bifang" mit Sonderbauvorschriften

25. Januar 2018
Gestützt auf die § 15 ff und die § 44 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden folgende Akten öffentlich aufgelegt:

Erschliessungs- und Gestaltungsplan Bifang mit Sonderbauvorschriften (GB Nr. 1699 und 2076)

Orientierend kann zudem eigesehen werden: (gegen diese Unterlage kann keine Einsprache eingereicht werden)
  • Raumplanungsbericht

Auflagezeit: 25. Januar - 23. Februar 2018 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Auflageort: Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen

Rechtsmittel:
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die Auflageakten besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen, Einsprache erheben.
Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

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