Öffentliche Planauflage Gestaltungsplan "Bifang" mit Sonderbauvorschriften
Erschliessungs- und Gestaltungsplan Bifang mit Sonderbauvorschriften (GB Nr. 1699 und 2076)
Orientierend kann zudem eigesehen werden: (gegen diese Unterlage kann keine Einsprache eingereicht werden)
- Raumplanungsbericht
Auflagezeit: 25. Januar - 23. Februar 2018 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Auflageort: Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen
Rechtsmittel:
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die Auflageakten besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen, Einsprache erheben.
Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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