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Medienmitteilung Regierungsrat Kanton Solothurn vom 21.10.2020

22. Oktober 2020
COVID-19: Zusätzliche Massnahmen im Kanton Solothurn

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Der Bundesrat hat per 19. Oktober 2020 die Corona-Massnahmen verschärft. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat am 21. Oktober 2020 ergänzende Massnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Die Massnahmen betreffen Veranstaltungen und Gastwirtschaftsbetriebe und gelten ab 22. Oktober 2020.

Auch im Kanton Solothurn hat sich die Situation in den letzten Wochen verschärft. Die Zahl der Neuansteckungen ist sehr stark angestiegen. Der Regierungsrat hat vor diesem Hintergrund Massnahmen getroffen, welche diejenigen des Bundes vom 19. Oktober 2020 ergänzen. Mit diesen zusätzlichen Massnahmen will der Regierungsrat die Ausbreitung des Virus eindämmen und die Gesundheit der Bevölkerung schützen. Folgende zusätzliche Massnahmen wurden beschlossen:

  • Beschränkung auf 300 gleichzeitig anwesende Personen in Clubbetrieben, Diskotheken und Tanzlokalen,
  • Sperrstunde in Bar- und Clubbetrieben, Diskotheken und Tanzlokalen zwischen 01.00 Uhr und 06.00 Uhr an Freitagen und Samstagen,
  • Pflicht sämtlicher Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe, Diskotheken und Tanzlokale, die Kontaktdaten ihrer Gäste zu erheben,
  • Beschränkung auf 50 Personen bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, sofern weder der erforderliche Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen ergriffen werden können (gilt nicht für auftretende und mitwirkende Personen).

Die in der Allgemeinverfügung vom 2. Juli 2020 vorgesehene Pflicht zur Überprüfung der Kontaktdaten in Bar- und Clubbetrieben, Diskotheken und Tanzlokalen wird beibehalten und neu ebenfalls in der Verordnung geregelt.

Die Verordnung tritt am 22. Oktober 2020 in Kraft und ist bis am 31. Januar 2021 gültig. Sie ist dem Kantonsrat zur Genehmigung zu unterbreiten.

Aufgrund der Massnahmen des Bundes und der am 21. Oktober 2020 beschlossenen kantonalen Verordnung sind die Allgemeinverfügung vom 28. August 2020 (Ausdehnung der Maskenpflicht) und die Allgemeinverfügung vom 25. September 2020 (zusätzliche Massnahmen Eindämmung des Coronavirus) hinfällig geworden und können aufgehoben werden.

Zurückhaltung bei der Bewilligung von Grossveranstaltungen

Bereits erteilte Bewilligungen für Grossveranstaltungen sollen vorerst weiterhin aufrechterhalten werden, sofern auch ausserhalb des Veranstaltungsortes die Besucherströme zweckmässig geregelt sind. Die Situation wird aber laufend beobachtet und ausgewertet. Neue Bewilligungen für Grossveranstaltungen sollen jedoch nur noch mit grösster Zurückhaltung erteilt werden.

Volksschule mit dem Prinzip Cocon+

Der Präsenzunterricht an der Volksschule soll sichergestellt sein. Die Schulen bleiben geöffnet mit den bekannten Verhaltens- und Hygienemassnahmen. Es gilt: Die Schule ist weiterhin ein nicht öffentlicher Raum (Prinzip Cocon+). Das heisst während den Unterrichtszeiten wird die Schulanlage ausschliesslich durch die Schule genutzt. Der Vereinsbetrieb am Abend ist davon nicht betroffen und kann im bisherigen Rahmen stattfinden.

Besucher der Schule (beispielsweise Eltern) erhalten ausschliesslich auf Einladung Zutritt zum Schulhaus. Sie haben zwingend einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Für Elterngespräche und Elternanlässe gilt für die Erwachsenen neben den Hygiene- und Schutzmassnahmen eine Maskenpflicht.

Eine weitere Verschärfung gibt es: Das Tragen eines Mund- Nasenschutzes ist für alle erwachsenen und an der Schule tätigen Personen (wie Lehrpersonen, Hilfspersonal, technisches Personal) in Innenräumen des Schulhauses bei Nichteinhalten der Distanzregel über einen längeren Zeitraum obligatorisch. Die Änderungen treten auf Montag, 26. Oktober in Kraft.

Nachobligatorische Schulen

Mit der Ausdehnung der Maskentragpflicht per 17. August 2020 hat sich die Situation an den nachobligatorischen Schulen wesentlich beruhigt. Der ordentliche Präsenzunterricht an den Berufsbildungszentren und Kantonsschulen verläuft auch aktuell - wie vor den Herbstferien – normal und ruhig. Alle Klassen besuchen den ordentlichen Präsenzunterricht. Die bereits erprobten und bewährten Schutzkonzepte werden an den Kantons- und Berufsfachschulen weiter konsequent umgesetzt. Ein Anstieg der Fallzahlen (Quarantäne, Isolation) ist gegenüber dem September nicht festzustellen.

Weitere Informationen:

Medienmitteilung
Für Betriebe und zu Veranstaltungen
Kennzahlen Kanton Solothurn

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Egerkingen