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Maskenpflicht Gemeindeverwaltung ab 19.10.2020

19. Oktober 2020

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen.

Ab Montag, 19. Oktober, sind im öffentlichen Raum spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt zudem in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen. Er hat zudem Regeln für private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen aufgestellt. Ausserdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» entsprechend angepasst. Darin ist neu auch die Empfehlung zum Homeoffice verankert.

Zusätzlich gilt neu auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht, zum Beispiel in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theatern, Konzertlokalen, Innenräumen von zoologischen und botanischen Gärten und Tierparks, Restaurants, Bars, Discos, Spielsalons, Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer), Poststellen, Eingangs- und Garderobenräume von Schwimmbädern, Sportanlagen und Fitnesszentren, in Arztpraxen, Spitälern, Kirchen und religiösen Einrichtungen, Beratungsstellen und Quartierräumen. Ebenso gilt eine Maskentragpflicht in jenen Teilen der öffentlichen Verwaltung, die dem Publikum zugänglich sind.

Dienstleistungen der Verwaltung
Die Schalter der Verwaltung sind geöffnet. Allerdings sollen Menschenansammlungen in den Schalterhallen zum Schutz der Kundinnen und Kunden, aber auch der Mitarbeitenden weiterhin vermieden werden.  Es gilt die Maximalzahl von 3 Personen, welche gleichzeitig in der Schalterhalle als Kundinnen und Kunden anwesend sein dürfen.

Im Online-Schalter auf unserer Webseite stehen Ihnen im Bereich der Einwohnerdienste die allermeisten Dienstleistungen online zur Verfügung, wie zum Beispiel:

- eUmzug für An- und Abmeldungen oder Umzug innerhalb der Gemeinde
- Bestellung von Grüngut und Kehricht Vignetten
- Bestellung von Dokumenten wie Wohnsitzbestätigung etc.
- Finanzen: Änderung von Zahlungsverbindungen oder Stundungsgesuche für Gemeindesteuern

Arbeitslosenanmeldungen können nebst der Anmeldung am Schalter der Einwohnergemeinde auch telefonisch unter 062 387 71 71 entgegengenommen und erfasst werden. Die Anmeldeunterlagen schicken wir Ihnen anschliessend in elektronischer Form per E-Mail zu oder per Post nach Hause. 

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Egerkingen

Zugehörige Objekte

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