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Verwaltung

 

Gemäss § 56 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde anerkennt die Bürgergemeinde den Gemeindeschreiber der Einwohnergemeinde Egerkingen als ihren eigenen. Abs. 2 hält weiter fest, dass die Finanzverwalterin auf eine Amtsdauer vom Gemeinderat gewählt, bzw. wiedergewählt wird.

Für die Verwaltung der Bürgergemeinde verantwortlich sind:

Elvira Biedermann Gemeindeschreiberin
Edith Fischer Finanzverwalterin