Kopfzeile

Inhalt

Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu

Betroffene Personen oder ihre Familienangehörige, welche in eine finanzielle oder soziale Notlage geraten, können die Hilfe des Zweckverbandes Sozialregion Thal-Gäu in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Personen in einer der Sozialregion angegeliederten Gemeinde Wohnsitz hat. Ausländer benötigen B- oder C-Ausweis.

Ziel der Dienstleistungen ist es, den Weg zur persönlichen und finanziellen Selbstständigkeit aufzuzeigen und die Betroffenen dabei zu unterstützen. Wenn sich die wirtschaftliche Situation nicht innert nützlicher Frist verbessern lässt, unterstützt die Sozialregion die Hilfesuchenden finanziell nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, den internen Richtlinien und dem Sozialgesetz des Kanton Solothurn. Die Sozialhilfe berät Hilfesuchende auch in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen und erteilt Informationen oder vermittelt Hilfsangebote anderer sozialer Fachstellen.

Seit Infrakttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) per 1. Januar 2013 nimmt der Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu auch die Aufgaben im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr.

Informationen zur Organisation des Zweckverbands Sozialregion Thal-Gäu finden Sie in den Statuten.

Kontakt

Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu
Fröschengasse 7
4624 Härkingen

Tel. 062 531 01 00
Fax 062 531 01 01
Kontaktformular
Website

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt