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Gemeinderat vom 08.03.2017

13. März 2017

Nachstehend finden Sie die Einladung/Traktandenliste zur nächsten Gemeinderatssitzung.

Die Verhandlungen des Gemeinderates sind öffentlich, mit Ausnahme der Traktanden, welche auf der Einladung als nicht öffentlich bezeichnet sind.

 

Der Gemeinderat fasste an seiner Sitzung vom 08.03.2017 folgende Beschlüsse:

  • Im Bereich des Velounterstandes beim Mühlemattschulhaus kommen immer wieder Sachbeschädigungen vor. Es gibt Fälle von Vandalismus an Velos und Trottinetts (Lockern von Radschrauben und Bremskabeln) sowie Diebstahl (Entwendung von Lichtern). Seit November 2016 sind bei der Polizei 6 Anzeigen von Eltern eingereicht worden. Nach intensiver Beratung stimmte der Gemeinderat dem Antrag der Schulleitung auf Einführung einer Videoüberwachung im Bereich des Velounterstands zu und genehmigte einen Nachtragskredit von CHF 9'523.65 für die Installation von 4 Kameras durch die Nünlist AG, Egerkingen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, das Vorgehen und die Verantwortlichkeiten in Zusammenhang mit der Auswertung der Videoaufnahmen im Fall von Vandalismus resp. Sachbeschädigung schriftlich festzuhalten.
  • Der Gemeinderat genehmigte auf Antrag der Bildungs- und Kulturkommission 2 Assistenzlektionen für das Schuljahr 2017/18 an der 5. Klasse.
  • Nachdem die Gemeindeversammlung die neue Gemeindeordnung mit Inkrafttreten per 01.01.2017 genehmigte, ist bedingt durch die Einführung des Ressortsystems auf Beginn der Legislatur 2017/21 auch das Pflichtenheft für Kommissionen neu zu erarbeiten. Der Gemeinderat hat den Entwurf des neuen Pflichtenhefts in einer ersten Lesung beraten, Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen und das Pflichtenheft zu einer zweiten Lesung verabschiedet.
  • Gemäss den Beschlüssen der Delegiertenversammlung sowie der Gemeindeversammlungen übernimmt der Zweckverband Abwasserreinigung Gäu die Regenbecken von sämtlichen Verbandsgemeinden. Die betriebliche Übernahme der entsprechenden Anlagen wurde bereits im vergangenen Jahr vollzogen. Zur Regelung der Formalitäten dieser Übernahme möchte der Zweckverband mit sämtlichen Einwohnergemeinden eine Vereinbarung treffen. Der Gemeinderat stimmte der betreffenden Vereinbarung zu und erteilte der Verwaltung die Kompetenz, diese zu unterzeichnen.
  • Mit Brief vom 24.01.2017 informierte INVA mobil über die Anzahl Einwohner/innen aus Egerkingen, welche im 2016 den Fahrdienst der INVA mobil genutzt haben. Die Auswertung zeigt, dass das Angebot regelmässig beansprucht wird. INVA mobil ist spezialisiert ist für Transporte von Menschen, welche auf den Rollstuhl angewiesen sind. Die seit 2016 gültige Leistungsvereinbarung sieht nicht mehr eine Abrechnung pauschal pro Einwohner, sondern neu eine Abrechnung nach effektivem Aufwand vor. Auf Basis dieser neuen Leistungsvereinbarung beantragte INVA Mobil der Gemeinde eine erneute Zusammenarbeit und einen Gemeindebeitrag, rückwirkend ab 2016, zu prüfen und zu genehmigen. Beteiligt sich die Gemeinde an den Transportkosten, bezahlen jene Personen, welche vom Angebot Gebrauch machen, weniger für die Dienstleistung. Der Gemeinderat hielt fest, dass vorgängig zu einem Entscheid die Gemeinden des Vereins Gemeindepräsidentenkonferenz Gäu (GPG) anzufragen seien, ob diese das Angebot von INVA mobil unterstützen.
  • Die Evangelisch-Reformierte Kirche Kanton Solothurn führt im Rahmen der Feierlichkeiten zu 500 Jahre Reformation am 20.08.2017 in Egerkingen einen Kirchentag durch. Nebst Gottesdienst und Mittagessen bestehen weitere Angebote für Erwachsene, Jugendliche und Kinder. Mit Brief vom 30.01.2017 beantragt der Synodalrat dem Gemeinderat einen Beitrag von CHF 5'000.– an die Feierlichkeiten. In Anbetracht dessen, dass sich die Ref. Kirchgemeinde stark in der Jugendarbeit engagiert und Vereinen in der Vergangenheit auch Beiträge an Anlässe gesprochen oder Infrastrukturen gratis zur Verfügung gestellt wurden, entschied der Gemeinderat, die Feierlichkeiten mit CHF 3'000.– zu unterstützen.
  • Die jährliche Seniorenfahrt ist sicherlich einer der schönsten Termine, sowohl für die Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren, wie auch für die Begleitpersonen aus dem Gemeinderat und der Verwaltung. Ziel ist es jeweils, nicht nur eine schöne Fahrt übers Land und ein Mittagessen zu organisieren, sondern den Teilnehmern wenn möglich auch noch einen Mehrwert zu bieten. Der Gemeinderat legte als Datum für die Seniorenfahrt den 16. Mai 2017 statt und beauftragte die Verwaltung mit der Organisation der Reise.
  • Im 2012 entschied der Gemeinderat auf Antrag der Bildungs- und Kulturkommission (BiKuKo), Richtlinien zur 1. Mai-Nacht einzuführen, nachdem es in der Vergangenheit zu verschiedenen Vorfällen gekommen war. Das vom Gemeinderat verabschiedete «Gesuch zur Durchführung des 1. Mai-Festes», welches der BiKuKo zur Prüfung und Genehmigung einzureichen war, sowie das zugehörige Merkblatt traten per 01.01.2013 in Kraft. Seit 2016 sind die Einwohnergemeinden neu für die Erteilung von Bewilligungen zur Durchführung eines Anlasses/einer Veranstaltung in der Gemeinde verantwortlich und prüfen und bewilligen Anlassgesuche. Eine zusätzliche Prüfung und Genehmigung durch die Bildungs- und Kulturkommission würde zu Doppelspurigkeiten führen, weshalb die Verwaltung dem Gemeinderat die Aufhebung des Formulars «Gesuch zur Durchführung des 1. Mai-Festes» empfahl. Am Merkblatt hingegen soll weiterhin festgehalten werden, dieses wird die Verwaltung den Organisatoren des 1. Mai-Festes jeweils zusammen mit der Anlassbewilligung der Gemeinde eröffnen. Der Gemeinderat folgte dem Antrag der Verwaltung.
  • Der Gemeinderat gewährte auf Antrag eines Grundeigentümers ein Grenzbaurecht, mit dem Vorbehalt, dass dieses gegenseitig gewährt wird und derjenige Eigentümer, welcher als erstes das Grenzbaurecht ausübt, für die Erstellung der Brandschutzmauer zuständig ist.
  • Der Gemeinderat bestimmte die Ratsmitglieder, welche den Senioreinnen und Senioren ab 80 Jahren, welche in der Zeit von Mai - Juli 2017 Geburtstag feiern, einen Besuch abstatten.

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