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Eidg. und kant. Volksabstimmung und Amteibeamtenwahlen vom 9. Februar 2020

Informationen

Datum
9. Februar 2020
Lokalität
Das Wahl-/Stimmlokal befindet sich im Parterre der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 22.
Kontakt
Elvira Biedermann

Eidgenössische Vorlagen

Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Beschreibung

Das Schweizer Strafrecht schützt Menschen vor verschiedenen Formen der Diskriminierung. So macht sich strafbar, wer mit Äusserungen oder Handlungen eine Person oder eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in der Öffentlichkeit herabsetzt. Das Parlament hat entschieden, den Schutz zu verbessern und die Anti­Rassismus­ Strafnorm zu erweitern. Neu soll auch eine Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung strafbar sein. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Mit der Erweiterung der Strafnorm werden neu auch Personen geschützt, die aufgrund ihrer Homo­, Hetero­ oder Bisexualität diskriminiert werden. Verboten sind öffentliche Äusserungen oder Handlungen, welche die Menschenwürde einer Person oder Personengruppe verletzen und somit ein Klima des Hasses schüren und das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft gefährden. Strafbar macht sich auch, wer einer Person wegen ihrer sexuellen Orientierung eine öffentlich angebotene Leistung verweigert. Die Strafnorm gilt aber nicht für Äusserungen oder Handlungen im Familien­ und Freundeskreis. Auch sachliche Diskussionen in der Öffentlichkeit sind davon nicht betroffen und bleiben weiterhin erlaubt.
 

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 14. Dezember 2018 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) annehmen?
Stimmberechtigte
2'167
Stimmbeteiligung
33.5 %
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 09.02.2020 eidg.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 09.02.2020 eidg.pdf

Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»

Beschreibung

Vor allem in städtischen Gebieten ist das Angebot an Wohnraum bis 2015 knapp geworden. Bis 2016 sind auch die Mieten gestiegen. Verknappung und Verteuerung waren eine Folge der guten Wirtschaftslage und des starken Bevölkerungswachstums.

Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone preisgünstige Mietwohnungen verstärkt fördern. Gesamtschweizerisch sollen mindestens zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen gemeinnützigen Bauträgern gehören – in der Regel sind dies Wohnbaugenossenschaften. Zur Förderung des gemeinnützi gen Wohnungsbaus sollen Kantone und Gemeinden für sich ein Vorkaufsrecht einführen können. Für Grundstücke im Eigentum des Bundes oder bundesnaher Betriebe würden Kantone und Gemeinden generell ein Vorkaufsrecht erhalten. Schliesslich will die Initiative verhindern, dass Subventionen für energetische Sanierungen zu Luxuslösungen führen und sich die Wohnungen übermässig verteuern. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Das Parlament hat jedoch zusätzliche Mittel für den bestehenden Fonds zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus beschlossen. Dieser soge nannte «Fonds de Roulement», aus dem Darlehen gewährt werden, wird aber nur aufgestockt, wenn die Volksinitiative abgelehnt wird.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» annehmen?
Stimmberechtigte
2'167
Stimmbeteiligung
33.5 %
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 09.02.2020 eidg.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 09.02.2020 eidg.pdf

Kantonale Vorlagen

Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung 2020

Beschreibung

Am 28. September 2018 haben die Eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV­Finanzierung (STAF) verabschiedet. Dagegen ist das Referendum ergriffen worden, weshalb das Schweizer Stimmvolk am 19. Mai 2019 darüber abstimmte und die Vorlage mit 66.4 % der Stimmen guthiess. Das Bundesgesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Auf diesen Zeitpunkt müssen die Kantone ihr Recht anpassen.
Das Bundesrecht schafft die international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien in den Kantonen für die sogenannten Statusgesellschaften ab. Damit die Schweiz für international tätige Unternehmen steuerlich attraktiv bleibt, stellt es neue, zulässige Instrumente für Steuerentlastungen zur Verfügung. Um das Ziel zu erreichen, erwartet der Bund von den Kantonen, dass sie diese Instrumente einsetzen und günstige Steuersätze für Unternehmen festlegen.

Die erste kantonale Vorlage zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben lehnte das Solothurner Stimmvolk am 19. Mai 2019 mit 51.4% der Stimmen ab. Die vorliegende zweite Vorlage setzt die bundesrechtlichen Vorgaben ebenso um und wird soweit möglich rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Im Unterschied zur ersten Vorlage, senkt der Kanton die Gewinnsteuer weniger stark auf neu 15.4% (Basis Steuerfuss der Stadt Solothurn Stand 2019, bisher maximal 21.4%). Auch diese Vorlage führt zu erheblichen Mindererträgen für Kanton und Gemeinden, die aber als wichtige Investition für den künftigen Wohlstand des Kantons zu betrachten sind. Damit kann der Kanton Solothurn seine Attraktivität als Steuerstandort erhalten. Um die Reform finanziell und sozial verträglich zu gestalten, ist sie auch diesmal mit einer Reihe von weiteren Massnahmen verbunden.
Zur Gegenfinanzierung wird die Vermögenssteuer für Vermögen von über 1 Mio. Franken und die Teilbesteuerung von Dividenden erhöht. Weiter werden Personen mit kleinen Einkommen bei der Einkommenssteuer entlastet und der Abzug für die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung erhöht. Die von der Steuerreform begünstigten juristischen Personen leisten neu Beiträge für die Finanzierung der bestehenden Ergänzungsleistungen für Familien. Der Kanton gleicht den Gemeinden die zu erwartenden Mindererträge kombiniert mit einer Härtefallregelung während acht Jahren weitgehend aus.

Formulierung
Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss «Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung 2020» annehmen?
Stimmberechtigte
2'167
Stimmbeteiligung
32.3 %
Ebene
Kanton
Name
Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 09.02.2020 kant.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 09.02.2020 kant.pdf

Bezirkswahlen

Amteibeamtenwahlen

Ersatzwahl einer Ersatzrichterin / eines Ersatzrichters für den Rest der Amtsperiode 2017 - 2021
Anzahl Stimmberechtigte
2'122
Stimmbeteiligung
29.69 %
Ebene
Bezirk
Art
andere Behörde
Name
Wahlprotokoll EWG Egerkingen Ersatzwahl ErsatzrichterIn 09.02.2020.pdf Download 0 Wahlprotokoll EWG Egerkingen Ersatzwahl ErsatzrichterIn 09.02.2020.pdf