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Volksabstimmung vom 25. November 2018

Informationen

Datum
25. November 2018
Lokalität
Das Wahl-/Stimmlokal befindet sich im Parterre der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 22.
Kontakt
Elvira Biedermann

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»

Beschreibung

Die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (HornkuhInitiative)» wurde 2016 von der Interessengemeinschaft Hornkuh eingereicht. Sie hat zum Ziel, dass es in der Landwirtschaft wieder mehr Kühe und Ziegen mit Hörnern gibt. Die Initiative will verhindern, dass sich die Landwirtinnen und Landwirte aus rein wirtschaftlichen Gründen für Tiere ohne Hörner entscheiden. Da die Haltung von Tieren mit Hörnern mit höheren Kosten verbunden ist, soll der Bund Halterinnen und Halter von ausgewachsenen behornten Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken mit einem Beitrag unterstützen. Das Enthornen der Jungtiere mit lokaler Betäubung wäre weiterhin erlaubt.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» annehmen?
Stimmberechtigte
2'137
Stimmbeteiligung
43.4 %
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 25.11.2018.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 25.11.2018.pdf

Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»

Beschreibung

Die Initiative will den Umgang der Schweiz mit internationalen Verträgen ändern, wenn es zwischen diesen Verträgen und dem Verfassungsrecht einen «Widerspruch» gibt. Sie will in der Verfassung festschreiben, was zu tun ist, wenn zum Beispiel eine Volksinitiative angenommen wird, die in gewissen Punkten mit einem abgeschlossenen Vertrag nicht vereinbar ist. In einer solchen Situation soll die Schweiz künftig stets genau gleich vorgehen, um den Vorrang der Verfassung durchzusetzen: Sie darf den Vertrag nicht mehr anwenden, ausser er hat beim Abschluss dem Referendum unterstanden. Und sie muss den Vertrag anpassen, also mit den entsprechenden Ländern neu verhandeln. Gelingt das nicht, muss sie den Vertrag «nötigenfalls» kündigen.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» annehmen?
Stimmberechtigte
2'137
Stimmbeteiligung
43.7 %
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 25.11.2018.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 25.11.2018.pdf

Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)

Beschreibung

Die neuen Gesetzesartikel legen Regeln fest, die Willkür verhindern und die Rechte der Betroffenen schützen sollen. Die Versicherungen dürfen jemanden nur dann verdeckt beobachten, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug haben und es mit anderen Mitteln aussichtslos oder unverhältnismässig schwierig wäre, das Anrecht auf Leistungen abzuklären. Gestattet sind Bild- und Tonaufzeichnungen, wenn sich die observierte Person an einem Ort aufhält, an dem man sie ohne Weiteres beobachten kann – etwa auf der Strasse, in einem Laden oder auf einem Balkon. Der Blick in Wohn- und Schlafzimmer ist nicht zulässig. Aufnahmen mit Drohnen, Richtmikrofonen oder Wanzen sind nicht erlaubt. Ortungsgeräte dürfen nur bedingt und nur mit richterlicher Genehmigung eingesetzt werden. Wer observiert worden ist, muss informiert werden und kann sich vor Gericht wehren.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) annehmen?
Stimmberechtigte
2'137
Stimmbeteiligung
43.6 %
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 25.11.2018.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 25.11.2018.pdf

Zugehörige Objekte

Name
Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 20181125.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 20181125.pdf